KFZ Haftpflichtversicherung Wechsel

Bei der KFZ Haftpflichtversicherung den Wechsel nicht versäumen

Wer für seine KFZ Haftpflichtversicherung einen Wechsel plant, muss unbedingt die Kündigungsbedingungen und die Kündigungsfristen seines Versicherungsunternehmen beachten. Nur bei korrekter Einhaltung dieser Bedingungen ist bei der KFZ Haftpflichtversicherung ein Wechsel möglich. Die Kündigung der Versicherung muss schriftlich vorliegen und beim Versicherer zum richtigen Zeitpunkt eingegangen sein. Um für die KFZ Haftpflichtversicherung den Wechsel zum 1. Januar vornehmen zu können, muss das Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30. November in schriftlicher Form bei dem Versicherer eingegangen sein. Wird diese Frist versäumt, ist für die KFZ Haftpflichtversicherung ein Wechsel zur Hauptfälligkeit nicht mehr möglich und der Versicherungsvertrag verlängert sich um weitere 12 Monate.

Bei einigen Versicherungsunternehmen liegt die Hauptfälligkeit abweichend zur allgemeinen Handhabung. Diese Versicherer legen beispielsweise das Datum der Fahrzeugzulassung als Versicherungsbeginn und damit als Hauptfälligkeit fest. Wurde ein Fahrzeug beispielsweise am 1. Oktober zugelassen, stellt dieses Datum auch die Hauptfälligkeit dar. Um bei dieser KFZ Haftpflichtversicherung den Wechsel realisieren zu können, ist eine schriftliche Kündigung bis spätestens 30. August erforderlich. Auch hier verlängert sich bei dem Versäumnis der Kündigungsfrist der Versicherungsvertrag um ein weiteres Jahr.

Eine andere Form, um bei der KFZ Haftpflichtversicherung den Wechsel durchführen zu können, ist das Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht besteht für den Versicherungsnehmer, sobald die Versicherung seine Grundprämie für die Versicherung ohne Anpassung des Leistungsumfanges erhöht. Resultiert aus der Schlechterstufung des versicherten Fahrzeuges in den Typ- und Regionalklassen eine Prämienerhöhung, besteht für den Versicherten ebenfalls der Anspruch auf eine Sonderkündigung. Diese muss spätestens vier Wochen nach Erhalt der neuen Prämienrechnung bei dem Versicherungsunternehmen in schriftlicher Form vorliegen.

Führen Sie bei der KFZ Haftpflichtversicherung den Wechsel rechtzeitig durch. Vergleichen Sie die Angebote und wechseln Sie zu einem günstigen Versicherer.